Ab Dienstag gilt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Bautzen.
Unter anderem:
Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 der SächsCoronaSchVO wird Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zugelassen.
Hier noch Informationen vom Sportbund
Welcher Sport ist ab dem 06. April 2021 erlaubt?
- Hinweis
1: Die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests oder zur Durchführung von
Testungen vor Ort besteht nicht.
- Hinweis
2: Die
Lockerungen gelten zunächst bis 18. April 2021, können jedoch rückgängig
gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine
Grenze von 1.300 Betten übersteigt. Aktuell liegt dieser Wert bei 945.
Beispiele zum erlaubten Trainingsbetrieb dazu aus den
Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:
- Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder
Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist
Kontaktsport
- Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei,
Doppel ist Kontaktsport
- Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne
Bahneinteilung ist Kontaktsport
Aufgrund vermehrter Anfragen, gern zu folgender Frage der
Verweis auf die Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:
„Kann eine Außensportstätte in mehrere Außensportanlagen
unterteilt werden?
Es kann
eine Separierung einzelner Segmente vorgenommen werden, um sie als
eigenständige Außensportanlagen einer Außensportstätte zu nutzen. Die
Unterteilung muss nachvollziehbar sein und dem generellen Schutzgedanken
entsprechen. Sie ist im Hygienekonzept festzulegen. Im Zweifel sollte das
Gesundheitsamt um eine Stellungnahme nachgefragt werden. Die Separierung muss
gewährleisten, dass die Nutzer der einzelnen Außensportstätten keinen Kontakt
miteinander haben.“