Landkreis aktualisiert Regeln zur Öffnung des Sports

27.05.2021 08:31 von Gojko Sinde

Am Nachmittag, des 26.05., hat der LK Bautzen die Erleichterungen für den Sport- und Trainingsbetrieb nochmals leicht verändert (im Text hier unterstrichen). Sport im Landkreis Bautzen ist seit Unterschreiten des Inzidenzwertes von 100 wieder unter Auflagen möglich. Auf einige rechtliche Unklarheiten hat der Landkreis Bautzen in Abstimmung mit dem Sportbund Bautzen nun reagiert. Im Landkreis Bautzen gelten damit in Verbindung mit der derzeitigen Corona-Schutz-Verordnung die folgenden Regeln:

Grundsätzlich erlaubt sind:

  • Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf Außensportanlagen. Lediglich Übungsleiter brauchen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis; nicht älter als 24 Stunden.
  • Kontaktfreier Sport für alle Altersgruppen in Gruppen zu höchstens 20 Personen auf Außensportanlagen. Lediglich Übungsleiter brauchen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis; nicht älter als 24 Stunden. Abstände sind stets entsprechend einzuhalten, ggf. sind Bereiche zuzuordnen.
  • Die Nutzung von Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient für lizensierte Profisportler.
  • Die Nutzung von Sportstätten für den Schulsport, für sportwissenschaftliche Studiengänge oder den Dienstsport.
  • Die Nutzung für das leistungssportliche Training von Schülerinnen und Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung, sofern sie an der Präsenzbeschulung teilnehmen.

Unter Auflagen erlaubt sind:

  • Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen für alle Altersgruppen mit einer Beschränkung der Personenzahl auf rechnerisch 20 qm je Person, Mindestabstand 1,5 Meter und negativem Testergebnis (unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum) und Kontaktdatenerfassung gemäß § 6 SächsCoronaSchVO. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei Minderjährigen gilt als Nachweis auch die letzte negative Testung in der Schule, sofern sie in der jeweiligen Kalenderwoche erfolgt ist. Wenn kein Test aus der Schule vorliegt, muss ein Test unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum gemacht werden.
  • Kontaktsport auf Außensportanlagen in Gruppen von höchstens 30 Personen mit negativem Testergebnis und Kontaktdatenerfassung gemäß § 6 SächsCoronaSchVO.
  • Trainerinnen und Trainer müssen ebenfalls einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Test vorlegen. Die Tests müssen unter Aufsicht von geschulten bzw. ausgebildeten Personal oder in einem anerkannten Testzentrum erfolgen.

Nicht erlaubt sind:

Indoorspielplätze oder andere kommerzielle Freizeitaktivitäten sowie grundsätzlich Kontaktsportarten im Innenbereich und Zuschauer.

Weitere Bestimmungen:

Fällt die 7-Tage-Inzidenz an 5 Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage) unter 50, ist zwei Tage später für den kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen, sowie für den Kontaktsport auf Außensportanlagen kein tagesaktueller negativer Test oder Kontakterfassung mehr nötig sind.

Weiterhin sind unter den oben genannten Auflagen erlaubt: Alle sportlichen Aktivitäten, bei denen die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden können, darunter Reitsport, privater Kanu- oder anderer Wassersport mit Boot/Segel, Golf, Minigolf, Bogenschießen, etc.

Hundetrainings sind aktuell unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Testverpflichtungen grundsätzlich zulässig, da sie als Weiterbildungseinrichtungen gewertet werden.

Ausnahme von Testpflicht:

Vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach vollständigem Impfstatus) sind Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten ebenfalls diesen Status, wenn die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Weiterhin ist die Allgemeinverfügung zur Hygiene zu beachten, welche in Nr. 8 Hygieneregeln für den Sportbetrieb auf Innen- und Außenanlagen darlegt.

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