Sport für Kinder und Jugendliche wieder erlaubt

Ab Dienstag gilt eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Bautzen.

Unter anderem:

Abweichend von § 4 Absatz 2 Nummer 6 der SächsCoronaSchVO wird Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zugelassen.

Hier noch Informationen vom Sportbund

Welcher Sport ist ab dem 06. April 2021 erlaubt?

  • Hinweis 1: Die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests oder zur Durchführung von Testungen vor Ort besteht nicht.
  • Hinweis 2: Die Lockerungen gelten zunächst bis 18. April 2021, können jedoch rückgängig gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine Grenze von 1.300 Betten übersteigt. Aktuell liegt dieser Wert bei 945.

Beispiele zum erlaubten Trainingsbetrieb dazu aus den Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:

  • Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport
  • Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport
  • Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport

Aufgrund vermehrter Anfragen, gern zu folgender Frage der Verweis auf die Corona FAQ´s des Landessportbund Sachsen:

„Kann eine Außensportstätte in mehrere Außensportanlagen unterteilt werden?

Es kann eine Separierung einzelner Segmente vorgenommen werden, um sie als eigenständige Außensportanlagen einer Außensportstätte zu nutzen. Die Unterteilung muss nachvollziehbar sein und dem generellen Schutzgedanken entsprechen. Sie ist im Hygienekonzept festzulegen. Im Zweifel sollte das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme nachgefragt werden. Die Separierung muss gewährleisten, dass die Nutzer der einzelnen Außensportstätten keinen Kontakt miteinander haben.“


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